Steuerliche Vertretung und Steuerplanung für Nichtansässige in Spanien
Fachberatung zu Steuern, Modelo 210 und steuerlichen Pflichten für internationale Immobilieneigentümer
In der Kanzlei Aroca Seiquer & Asociados beraten wir seit 1988 nicht ansässige Eigentümer von Immobilien in Spanien in allen steuerlichen Angelegenheiten und Pflichten.
Das Steuerrecht für Nichtansässige kann aufgrund von Gesetzesänderungen, administrativen Fristen oder besonderen Vermögensverhältnissen komplex sein. Unser Team begleitet internationale Mandanten während des gesamten Prozesses und bietet präventive Beratung sowie eine spezialisierte Abwicklung, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Wir arbeiten mit Eigentümern verschiedener Nationalitäten zusammen, die Immobilieninteressen in Torrevieja, Orihuela Costa und anderen Gebieten der Costa Blanca haben, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für jede steuerliche Situation.
Steuerliche Vertretung für Nichtansässige
Fachberatung für Immobilieneigentümer mit steuerlichen Pflichten in Spanien
Die steuerliche Vertretung und Steuerplanung ermöglichen die korrekte Verwaltung von steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Immobilien, Vermögen oder bestimmten in Spanien getätigten Transaktionen.
- Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen zu:
- Steuerliche Pflichten für nicht ansässige Eigentümer.
- Steuerliche Vertretung und Steuerverwaltung.
- Präventive Steuerplanung.
- Beratung im Zusammenhang mit Vermögen und Immobilien.
- Überprüfung komplexer steuerlicher Situationen.
- Laufende Verwaltung für internationale Eigentümer.
Das Ziel ist es, dem Mandanten durch eine an seine individuellen Umstände angepasste Steuerstrategie Sicherheit und Sorgenfreiheit zu bieten.
Modelo 210: Zugerechnetes Einkommen
Jährliche Steuererklärung für nicht ansässige Eigentümer von Immobilien in Spanien
Viele Eigentümer wissen nicht, dass der Besitz einer Immobilie in Spanien, selbst ohne Mieteinnahmen, jährliche steuerliche Pflichten nach sich ziehen kann.
Wir beraten Sie zu:
- Jährliche Steuererklärung mittels Modelo 210.
- Pflichten im Zusammenhang mit dem zugerechneten Einkommen.
- Fristgerechte Einreichung.
- Verwaltung für Miteigentümer.
- Überprüfung steuerlicher Berechnungen.
Eine korrekte Planung hilft, Fehler und mögliche Probleme mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.
Modelo 210: Veräußerungsgewinn
Besteuerung beim Immobilienverkauf durch Nicht-Residente
Der Verkauf einer Immobilie kann spezifische steuerliche Pflichten in Bezug auf den erzielten Veräußerungsgewinn und bestimmte, während der Transaktion einbehaltene Steuern auslösen.
Wir beraten Sie bei:
- Besteuerung nach dem Immobilienverkauf
- Erklärung von Veräußerungsgewinnen
- Überprüfung der einbehaltenen Steuern (Einbehalt)
- Mögliche Steuererstattungen
- Einreichung des entsprechenden Modelo 210
Jede Immobilienübertragung erfordert eine individuelle Analyse, um die steuerlichen Pflichten korrekt zu bestimmen.
Einkommensteuererklärung (IRPF)
Steuerberatung für steuerlich in Spanien Ansässige
Neben der Beratung von nicht-residenten Eigentümern unterstützen wir steuerlich in Spanien Ansässige bei ihren Einkommensteuererklärungen (IRPF). Dabei helfen wir bei der Überprüfung besonderer steuerlicher Situationen sowie von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Vermögen oder Immobilien.
- Unser Service umfasst:
- Überprüfung von Steuererklärungen
- Beratung zur Einkommensteuer (IRPF)
- Vermögensanalyse
- Steuerliche Berichtigung
- Präventive Steuerplanung
Warum sollten Sie Aroca Seiquer für Ihre steuerlichen Angelegenheiten wählen?
Benötigen Sie Steuerberatung oder Unterstützung bei Ihren steuerlichen Pflichten in Spanien?
Wir von Aroca Seiquer & Asociados freuen uns darauf, Sie zu unterstützen und Sie bei allen Angelegenheiten zu beraten.
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